„Kinderrechte sind eine besondere Gruppe von Menschenrechten, die für junge Menschen unter 18 Jahren besondere Bedeutung genießen. Dazu zählen Rechte auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte, zum Beispiel Meinungsfreiheit, Partizipation.
KIJA
Zur besonderen Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wurde, basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention, in jedem Bundesland Österreichs eine weisungsfreie Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet.
Als Sprachrohr für junge Menschen, arbeiten für sie parteilich, vermitteln bei Konflikten und bieten Kindern und Jugendlichen rasche und unbürokratische Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen.